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24.09.2018

Die relevantesten Fragen und Antworten zum Baukindergeld

Nachdem wir auf der Baumesse mit über 15.000 Besuchern an drei Tagen auch zu diesem Thema ansprechbar waren, sind hier die wichtigsten Antworten zusammengefasst:

Vor allem Spezial-Fragen beantworten wir hier gerne! Einfach eine kurze Nachricht senden: NACHRICHT

Wer wird gefördert?
Paare und Alleinerziehende bei denen mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt für das auch Kindergeldanspruch besteht, die eine Immobilie erwerben und zu diesem Zeitpunkt keine weiteren Immobilien besitzen.

Gilt das wirklich nur für die erste Immobilie?
Anders als es von vielen Seiten kommuniziert wird, dürfen die Förderberechtigten sehr wohl bereits in der Vergangenheit Immobilien besessen haben. Nur zum Zeitpunkt des Neuerwerbs bzw. bei Erteilung der Baugenehmigung muss die neue Immobilie tatsächlich die einzige sein. Ehemaliges Eigenheim spielt keine Rolle!

Welche Zeiträume sind relevant?
Der Kauf bzw. die Ausstellung der Baugenehmigung darf frühestens am 01.01.2018 und (vorerst) bis spätestens 31.12.2020 erfolgt sein. Die Beantragung bei der KfW ist seit 18.09.2018 möglich und kann (vorerst) bis 31.12.2023 gestellt werden.

Welche Fristen gibt es?
Nach dem Einzug (es gilt das Datum der Meldebescheinigung für alle betroffenen Familienmitglieder) muss das Baukindergeld innerhalb von 3 Monaten (!) beantragt werden. Nach der Beantragung müssen die erforderlichen Dokumente innerhalb weiterer 3 Monate im KfW Zuschussportal hochgeladen werden. Da die KfW allerdings noch an der technischen Realisierung arbeitet, kann sich die Möglichkeit des Dokumenten-Uploads noch bis ins Jahr 2019 verzögern, sodass es dann eine entsprechende Verlängerung auf bis zu 3 Monate ab Funktion des Systems geben wird. Wer bereits vor dem 18.09.2018 in die Immobilie eingezogen ist, hat trotzdem noch bis Ende des Jahres 2018 Zeit für die Beantragung.

Welche Nachweise sind erforderlich?
Einkommensteuerbescheid des vorletzten Jahres vor Antragstellung (in 2018: 2016), Einkommensteuerbescheid des vorvorletzten Jahres vor Antragstellung (in 2018: 2015), Meldebescheinigung, Grundbuchauszug.

Wichtig: aktuell verzichtet die KfW auch nicht auf einen der geforderten Steuerbescheide, auch wenn z.B. im vorvorletzten Jahr keine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung bestand und deshalb kein Steuerbescheid vorliegt. Dieser muss dann zwingend noch beim Finanzamt beantragt werden und kann auch nicht etwa durch eine Lohnsteuerbescheinigung ersetzt werden. In diesem Fall am besten schnell beim Finanzamt nachträglich beantragen.

Welche Immobilien-Käufe werden gefördert?
Die Immobilie muss sich in Deutschland befinden. Dabei darf es sich sowohl um ein Haus, eine Wohnung als auch um einen Neubau handeln.

Wie hoch ist die Förderung?
Pro Kind sollen maximal 10 Jahre lang 1.200.- EUR jährlich überwiesen werden. Der Antrag kann nur einmalig gestellt werden. Kommen später neue Kinder hinzu, gibt es für diese keine Förderung. Die Immobilie muss während des Förderzeitraum selbst bewohnt werden. Änderung bezüglich der Förderberechtigung müssen der KfW mitgeteilt werden.

Wie hoch ist die Einkommensgrenze?
Das zu versteuernde Einkommen mit einem Kind darf 90.000,- EUR (+ 15.000,- EUR je weiterem Kind) nicht übersteigen. Es wird der Durchschnitt aus dem vorletzten und dem vorvorletzten Jahr gebildet.

Sollte jetzt noch eine Spezial-Frage offen sein, nehmen wir diese gerne mit auf und beantworten sie so schnell wie möglich! Einfach eine kurze Nachricht senden: NACHRICHT


Alle Angaben ohne Gewähr, auch wenn sie mit großer Sorgfalt veröffentlicht wurden.



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